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BGH, 28.02.1990 - 3 StR 378/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90
Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der …
Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit und Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten auch konkrete Vorstellungen über die Art der Begehung umfassen (…ständ. Rechtsprechung, BGHR StGB/fH Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 -, und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90 - Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 4 StR 680/89). - BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89
Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und …
Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (…BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90). - BayObLG, 29.05.2000 - 3 ObOWi 34/00
Reichweite der Einsichtsrechts nach § 107 Abs. 1 S. 2 SGB IV
Im Falle der erneuten Verurteilung des Betroffenen ist der Amtsrichter nicht gehindert, bei der Bemessung der Geldbuße den Verstoß des Betroffenen gegen § 111 Abs. 1 Nr. 7 SGB IV ebenfalls in die Zumessungserwägungen einzubeziehen, auch wenn insoweit bereits Verfolgungsverjährung eingetreten ist (vgl. dazu z.B. BGH vom 28.2.1990 - 3 StR 378/89; BayObLG Beschluß vom 30.4.1981 - RReg. 1 St 48/81).
- BGH, 29.05.1990 - 4 StR 196/90
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes
Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (…BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90; Urteile vom 10. Mai 1990 - 4 StR 679/89, 680/89). - BGH, 28.05.1990 - 4 StR 200/90
Untreue - Fortsetzungszusammenhang - Teilakt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.05.1990 - 4 StR 680/89
Mißachtung der Betrugsverwirklichnug durch die Strafkammer bei auch fremdnützigem …
Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (…BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 -, und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90).